3G im Vereinsheim


Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder,

heute dürfen wir euch erfreuliche Änderungen in der Zutrittsregelung zum Vereinsheim mitteilen.
Laut Kabinettsbeschluss vom 15.02.22 wird das Sportschießen (zur eigenen aktiven sportlichen Betätigung) ab Donnerstag, dem 17.02.2022, wieder nach 3G möglich sein. (https://www.bayern.de/wp-content/uploads/2022/02/220215-Ministerrat.pdf)
Die Wettkampfrunde kann also ab dem 28.02.2022 mit allen Mannschaftsschützen wiederaufgenommen werden. Die Testpflicht für geimpfte Personen entfällt somit komplett.

Weitere Detailregelungen werden derzeit noch vom BSSB aufgearbeitet und folgen so bald wie möglich.

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