Einstellung des Schießbetriebes


Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder,

auf Grund der Allgemeinverfügung, die die Bayerische Staatsregierung unter Führung von Ministerpräsident Dr. Markus Söder am 16. März 2020 veröffentlicht hat,

stellen wir ab sofort jeglichen Schießbetrieb und sonstige Nutzung unseres Vereinsheims ein. Dies gilt bis mindestens einschließlich 19. April 2020.

 

Anbei ein Auszug dieser Allgemeinverfügung. Diese ist auch online auf der Homepage des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zu finden (https://www.stmgp.bayern.de/vorsorge/infektionsschutz/infektionsmonitor-bayern/). 

„Der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen, sondern der Freizeitgestaltung, wird untersagt. Hierzu zählen insbesondere Sauna- und Badeanstalten, Kinos, Tagungs- und Veranstaltungsräume, Clubs, Bars und Diskotheken, Spielhallen, Theater, Vereinsräume, Bordellbetriebe, Museen, Stadtführungen, Sporthallen, Sport- und Spielplätze, Fitnessstudios, Bibliotheken, Wellnesszentren, Thermen, Tanzschulen, Tierparks, Vergnügungsstätten, Fort- und Weiterbildungsstätten, Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendhäuser. Dies gilt ab 17. März bis einschließlich 19. April 2020.“

 

Mit freundlichen Schützengrüßen

Thomas Steinmetz
2. Vorstand

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